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Die drei Jugendlichen aus dem Kanton Zürich, die Ende Juni in München fünf Menschen zusammengeschlagen haben, müssen sich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Ihnen drohen lange Freiheitsstrafen.
Spricht die Jugendstrafkammer des Landgerichts München die drei im Sinne der Anklage schuldig, so müssen sie mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen. Das ist weit mehr, als das Schweizer Strafrecht für jugendliche Delinquenten als Maximalstrafe vorsieht.
Wie der Strafantrag des Anklägers lautet, ist noch nicht bekannt. Bei der Münchner Staatsanwaltschaft war niemand für eine Auskunft erreichbar.
Der Prozesstermin ist noch offen, wie ein Sprecher der Justizbehörden gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sagte.
Die Jugendlichen werden vor derselben Strafkammer stehen, die im Juli 2008 die beiden so genannten "U-Bahn-Schäger" verurteilte, welche einen Rentner aus nichtigem Grund halbtot geprügelt hatten. Der 18-Jährige kassierte damals achteinhalb Jahre, der 21-Jährige 12 Jahre.
Die drei zur Tatzeit 16-jährigen Schweizer waren mit ihrer Klasse der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH nach München gereist. An einem Abend zogen sie durch die Strassen der Innenstadt und schlugen grundlos fünf Personen zusammen.
Zuerst fielen sie in einem Park über drei Arbeitslose her - einer davon war behindert. Kurz darauf attackierten sie einen Geschäftsmann aus Norddeutschland, der schwere Gesichtsverletzungen erlitt. Und zum Schluss verprügelten sie auch noch einen Studenten, der zufällig ihren Weg kreuzte. Das Trio wurde noch am Tatabend festgenommen und sitzt seither in Haft.
2009-11-06 18:54:56 [Quelle: SDA] |